Tiefbaufirma muss sich über Leitungsverlauf eigenverantwortlich vergewissern!
1. Wegen der unverhältnismäßig großen Folgen, die durch die Beschädigung verlegter Versorgungsleitungen entstehen können, ist ein Tiefbauunternehmen, das in öffentlichen Straßen und Wegen Bohrungen und Grabungen vornimmt, verpflichtet, sich besonders sorgfältig und gewissenhaft über die Lage von Versorgungsleitungen zu vergewissern - An die Erkundigungs- und Sicherungspflichten sind hohe Anforderungen zu stellen. 2. In Anbetracht der [...]