Baurecht – Oberflächenschutz ist vom Tragwerksplaner festzulegen!
Die Bewehrung, die Betongüte und die Beschichtung sind vom Tragwerksplaner festzulegen. Weist die Bewehrungsplanung Mängel auf, führt der Hinweis "Oberflächenschutz nach Angabe der örtlichen Bauleitung" auf den Bewehrungsplänen nicht zu einem Mitverschulden des Generalplaners. Dem Architekten und dem Tragwerksplaner steht kein Nachbesserungsrecht zu, wenn sich der Schaden bereits im Bauwerk realisiert hat. Der Auftraggeber muss [...]