Privates Baurecht – Auftraggeber muss weder Bauwasser noch Baustrom stellen!
1. Eine als "Kaufvertrag" bezeichnete Vereinbarung über die Errichtung eines Einfamilienhauses ist rechtlich als Bauvertrag zu qualifizieren. 2. Die in einem vom Auftragnehmer vorformulierten Bauvertrag enthaltene Klausel, nach der "Bauwasser und Baustrom ... vom Bauherrn gestellt bzw. ... die Kosten des Unternehmens insofern ausgeglichen (werden)", benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam. Die Klausel ist [...]