Bauplanungsrecht – Nichtumsetzung von Bebauungsplan: Keine Entschädigung!

Verlieren Grundstücke durch fremdnützige Festsetzungen in einem Bebauungsplan an Wert, können die betroffenen Eigentümer von der Gemeinde auch dann keine Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan nicht umsetzt.

-BVerfG, Beschl. v. 15.09.2011 – 1 BvR 2232/10-

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