Verlieren Grundstücke durch fremdnützige Festsetzungen in einem Bebauungsplan an Wert, können die betroffenen Eigentümer von der Gemeinde auch dann keine Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan nicht umsetzt.
-BVerfG, Beschl. v. 15.09.2011 – 1 BvR 2232/10-