Gesellschaftsrecht – Zahlenmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer GmbH nach dem Mitbestimmungsgesetz

Die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der ein Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz zu bilden ist, kann nicht bestimmen, dass der Aufsichtsrat neben zwanzig stimmberechtigten Aufsichtsratsmitgliedern aus weiteren Mitgliedern mit beratender Funktion besteht.

-BGH, Beschl. v. 30.01.2012 – II ZB 20/11-

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