Arbeitsrecht – Kündigung wegen Schmähung der Elternsprecherin einer Schule sowie der Verweigerung des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes
Die Schmähung der Elternsprecherin einer Schule sowie die Verweigerung des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes eines Lehrers in der Schule rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung. -LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.10.2021 - 10 Sa 867/21, BeckRS 2021, 29624-