Arbeitsrecht – Freizeit ist Freizeit!

1. Mit der Änderung des Dienstplans eines Mitarbeiters übt der Arbeitgeber diesem gegenüber sein Direktionsrecht aus. Die Änderung muss dem Mitarbeiter zugehen, da es sich bei der Ausübung des Direktionsrechts um eine empfangsbedürftige Gestaltungserklärung handelt. 2. Ein Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, sich in seiner Freizeit zu erkundigen, ob sein Dienstplan geändert worden ist. Er ist […]

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Arbeitsrecht – Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigen

Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Es ist von einer offensichtlichen Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung auszugehen. Der Arbeitnehmer war gemäß den von ihm glaubhaft gemachten Angaben zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Mitglied des Wahlvorstands gewesen und werde damit von dem besonderen Kündigungsschutz nach § […]

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Arbeitsrecht – Zahlung einer Abfindung bei vorherigem Versterben des Arbeitnehmers

1. Ein Aufhebungsvertrag, in dem sich der Arbeitnehmer zur Aufgabe des Arbeitsplatzes und der Arbeitgeber als Gegenleistung zur Zahlung einer Abfindung verpflichten, kommt ungeachtet des in der Vertragsabschlussphase eingetretenen Todes des Arbeitnehmers auch dann noch zustande, wenn der Arbeitgeber das Angebot des Arbeitnehmers vor dessen Tod bereits erhalten hat, es aber erst nach dem Tod […]

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Arbeitsrecht – Berechnung des Beginns einer Schwangerschaft

Der Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen gem. § 17 I Nr. 1 MuSchG knüpft am tatsächlichen Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an. Will die Arbeitnehmerin das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dies über einen Anscheinsbeweis möglich, der aber nur bei typischen Geschehensabläufen greifen kann. Ausgehend von einem typischen […]

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Arbeitsrecht – Bereitschaftsdienst – Qualifizierung der Zeit für den Weg zum Arbeitsort und zurück («Wegezeit») als Arbeitszeit

Die Zeit, die ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Rufbereitschaft nach dem Abruf für den Weg zum Einsatzort und zurück aufwendet, ist nicht generell (ohne Berücksichtigung der konkreten Ausgestaltung der Rufbereitschaft) „Arbeitszeit“ i.S.v. § 2 I ArbZG bzw. Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG. -VGH München, Beschl. v. 22.11.2021 – 22 ZB 21.2495, BeckRS 2021, 41342-

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Arbeitsrecht – Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist – Zurechnung des Wissens von nicht kündigungsberechtigten Personen

1. Die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB für eine außerordentliche Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er dieses konkrete Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht. 2. Auch im Falle von Compliance-Untersuchungen […]

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