Öffentliches Baurecht – Keine Festsetzung von Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück!
Die Bestandsgarantie des privaten Eigentums lässt die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf einem Privatgrundstück in einem Bebauungsplan nicht zu, wenn vollständig offen ist, welche Gemeinbedarfsanlagen errichtet werden sollen. -VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.02.2014 - 3 S 207/13-