Einschläfern eines Rottweilers wegen mangelnder Beißhemmung erforderlich
Die Anordnung der Stadt D., welche die Einschläferung eines Rottweilers nach einem lebensbedrohlichen Angriff auf ein zweijähriges Mädchen vorsieht, ist rechtmäßig. Den Gefahren, die aufgrund dieses Vorfalls von dem Rottweiler ausgehen, kann nur mit einer Einschläferung begegnet werden. Diese Einschätzung wird auf ein amtstierärztliches Gutachten gestützt. In diesem Gutachten wird dargelegt, dass der Rottweiler ein [...]