VERKEHRSRECHT
Streckenradar "Section Control" muss abgeschaltet werden Amtliche Kennzeichen dürfen mit dem sogenannten Streckenradar nicht erfasst werden, weil es keine gesetzliche Grundlage für die Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" gibt. Es bedarf für die Erfassung der Kennzeichen – sowohl im sog. Treffer- als auch im sog. Nichttrefferfall – einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Mit der Erfassung wird in das [...]


