Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers nach dem GmbHG gilt auch für eine „Limited“

Auf den Direktor einer private company limited by shares, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kommt § 64 Satz 1 GmbHG zur Anwendung.

-BGH, Urt. v. 15.03.2016 – II ZR 119/14-