Verwaltungsrecht – Meisterzwang auch für Zahntechnikerhandwerk verfassungsgemäß
Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn nur derjenige das Zahntechnikerhandwerk selbstständig im stehenden Gewerbe ausüben darf, der die Meisterprüfung bestanden oder eine Ausnahmebewilligung erhalten hat. Für das Zahntechnikerhandwerk gelten, wie für andere Gesundheitshandwerke Besonderheiten, die eine besondere Prüfung erfordern. Insbesondere besteht hier anders als in den meisten anderen Handwerksberufen nicht die – die begrenzende [...]