Verkehrsrecht – Helmpflicht beim Motorradfahren gilt auch bei Berufung auf religiöse Hinderungsgründe
Ein Motoradfahrer ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht zu befreien ist, weil er aus religiösen Gründen einen Turban trägt. Die in § 21a Abs. 2 StVO angeordnete Pflicht, beim Motorradfahren einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, ist zwar geeignet, den Kläger als gläubigen Sikh mittelbar in seiner Religionsausübungsfreiheit zu beeinträchtigen. Er wird hierdurch zwar nicht [...]


