Öffentliches Baurecht – Auch rechtmäßig errichtete Anlagen können „verfallen“!
Die Vorschrift des § 65 Abs. 2 LBO-BW, die die Baurechtsbehörde zum Einschreiten gegen nicht genutzte und im Verfall begriffene bauliche Anlagen ermächtigt, erfasst - anders als § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW - gerade auch rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen, auch dann, wenn sie noch (teilweise) bestandsgeschützt sind. -VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.11.2023 - [...]


