Öffentliches Baurecht – Baunutzungsrecht – Spielhalle in besonderem Wohngebiet kerngebietstypisch?
Eine Grundstücksgrenze kann auch ohne weitere trennende Elemente ausnahmsweise die Grenze zwischen zwei faktischen Baugebieten i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB bilden. Das setzt aber voraus, dass dort - auch äußerlich erkennbar - zwei in sich homogene, aber voneinander in der Nutzungsstruktur klar abgegrenzte Bebauungszusammenhänge aufeinandertreffen. Eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von 101 qm ist [...]


