Bausicherheiten – Sicherheitsrückzahlung nur bei Gesamtabnahme: AGB unwirksam!
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welcher die Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft von der Abnahme der Gesamtbaumaßnahme durch den Bauherrn abhängig gemacht wird, ist unwirksam. -OLG Oldenburg, Urt. v. 27.08.2013 - 2 U 29/13-


