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AGB – Angebot unbefristet, aber widerrufbar: Klausel unwirksam!

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist. -BGH, Urt. v. 07.06.2013 - V ZR 10/12-  

AGB – Angebot unbefristet, aber widerrufbar: Klausel unwirksam!2013-09-25T22:08:03+02:00
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