Wasserversorgung – Veranlassung der Änderung des Hausanschlusses für Wasserversorgung
1. Die Veränderung des Hausanschlusses ist nicht deshalb von dem Anschlussnehmer veranlasst im Sinne des § 10 Abs. 4 Nr. 2 AVBWasserV, weil er sein Grundstück teilt und einen Teil in Kenntnis des Umstandes veräußert, dass der Käufer beabsichtigt, das Grundstück zu bebauen, und dies eine Verlegung der Anschlussleitung erfordert. 2. Bei einer privatrechtlich ausgestalteten [...]


