Erhebung von Hinsendekosten bei Widerruf unzulässig

Ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft darf einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.

-BGH, Urt. v. 07.07.2010 – VIII ZR 268/07-

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