Der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware muss nicht die Kosten der Internetnutzung zahlen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis des Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt. Das Verhalten des Mobilfunkanbieters ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten, so dass diesem nach „Treu und Glauben“ nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zusteht. Der Anbieter hat seine Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem er dem Käufer ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah.

Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden. Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware geht davon aus, dass diese auf aktuellem Stand sei. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will, so wird und darf er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen kann. Auf Abweichendes muss der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen ist. Der Käufer muss jetzt lediglich 35,93 Euro für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen zahlen.

-OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.09.2011 – 16 U 140/10-