Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete
Der Vermieter darf dem Mieter, der die durch die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen entstandenen Mieterhöhungen nicht entrichtet, nicht erst dann fristlos kündigen, wenn er den Mieter auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat und dieser rechtskräftig zur Zahlung der Erhöhungsbeträge verurteilt worden ist. Die Kündigung setzt nicht voraussetzt, dass der Mieter zuvor im Wege der Zahlungsklage in [...]