Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei „kalter“ Wohnungsräumung
Die Vermieterin haftet für die Folgen einer eigenmächtigen Wohnungsräumung. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellten eine unerlaubte Selbsthilfe (§ 229 BGB) dar. Das gilt selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und ein vertragliches Besitzrecht des Mieters infolge Kündigung entfallen [...]