Bundesgerichtshof zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete
Dem Mieter darf auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet. Auch im Rahmen des § 543 Abs. 2 BGB hat der Mieter die Nichtzahlung der Miete zu vertreten, wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das ist der allgemeine [...]


