Mietrecht – Hohe Anforderungen an Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

Gemeinden dürfen eine Wohnung zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit nur bis zu sechs Monate beschlagnahmen und müssen außerdem nachweisen, dass anderweitiger zumutbarer Wohnraum nicht zur Verfügung steht.

-VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 – 7 A 3069/12-

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.