Kündigungsgrund des Vermieters bei beabsichtigter Nutzung der Mietwohnung zu beruflichen Zwecken

Die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken für sich oder Familienangehörige zu nutzen, kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 BGB darstellen.

-BGH, Urt. v. 26.09.2012 – VIII ZR 330/11-

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