Die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken für sich oder Familienangehörige zu nutzen, kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 BGB darstellen.

-BGH, Urt. v. 26.09.2012 – VIII ZR 330/11-