Öffentliches Baurecht – Bauplanungsrecht – Auch ein Anbau führt zur Verfestigung einer Splittersiedlung!
Die Verfestigung einer Splittersiedlung meint die Auffüllung eines schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs, was bei einer Erweiterung eines Bestandsbaus gegeben ist. Sie ist dann zu befürchten, wenn sie im Sinne eines Vorgangs der Zersiedlung unerwünscht ist. Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Vorhaben eine weitreichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung [...]


