Einsatz von Leiharbeitnehmern und Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Arbeitsrecht - Einsatz von Leiharbeitnehmern und Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beteiligen. [...]


