Öffentliches Baurecht – 45 dB(A) nachts sind im Kurgebiet unzulässig!
Die Zulassung eines Immissionspegels von 45 dB(A) nachts ist mit dem Gebietscharakter eines Kurgebiets als eines der Erholung dienenden Sondergebiets nicht vereinbar (Bestätigung des Senatsurteil vom 26.03.2014 - 1 KN 1/12 -, BeckRS 2014, 49921). -OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.09.2024 - 1 LA 146/23, nach ibr-