Privates Baurecht – Sind Geldbeträge im Baubereich Brutto- oder Nettosummen?
Es existiert kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass im Baubereich regelmäßig ausschließlich über Brutto- oder über Nettosummen gesprochen wird. Ein Kläger, der sich auf einen zwischen zwei Personen geschlossenen Vergleich über eine Bruttosumme beruft, muss seinen Vortrag an § 286 Abs. 1 ZPO messen. -LG Düsseldorf, Urt. v. 31.05.2024 - 6 O 114/22, nach ibr-online-


