Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters
Bei Fehlen einer vertraglichen Abrede weist eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Tritt- und der Luftschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Der Umstand, dass der Estrich vom Vermieter später abgeschliffen und verspachtelt wurde und dieser auf 12 % der Gesamtfläche entfernt und [...]


