Bauplanungsrecht – Kein Gewerbebetrieb im Außenbereich!
1. Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich kann nur auf der Grundlage einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten würdigenden Beurteilung getroffen werden. 2. Die notwendige Grenzziehung zwischen Außen- und Innenbereich kann allein an äußerlich erkennbare, mit dem Auge wahrnehmbare Gegebenheiten der vorhandenen Bebauung und der übrigen Geländeverhältnisse anknüpfen. 3. Ein aus einem Verkaufs- und Ausstellungsgebäude [...]


