Mietrecht – Ist die Miete für Rauchmelder umlegbar?
Bei den Mietkosten für Rauchmelder handelt es sich nicht um umlegbare Kosten, weil diese Kosten anstelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten. -AG Leonberg, Urt. v. 09.05.2019 - 2 C 11/19, nach ibr-