Mietrecht – Unwahre Tatsachenbehauptung = Grund für ordentliche Kündigung?
Ob das Aufstellen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen durch den Mieter innerhalb eines Rechtsstreits mit seinem Vermieter eine die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB rechtfertigende Pflichtverletzung darstellt, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei ist zum einen die Bedeutung und Tragweite der unwahren Behauptung des Mieters [...]