Arbeitsrecht – Unternehmenseinheitlicher Betriebsrats-Belegschaftsbeschluss
Wird in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben durch Abstimmung der Belegschaft nach § 3 III BetrVG die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats beschlossen, gilt diese Abstimmung nicht nur für die erste auf die Abstimmung folgende Betriebsratswahl. Ein Belegschaftsbeschluss nach § 3 III BetrVG ermöglicht vielmehr bis zu einer gegenteiligen Beschlussfassung der Arbeitnehmer (sog. „actus contrarius“) die [...]