Arbeitsrecht – Sachgrundlose Befristungen: Lockerung des Zuvor-Beschäftigungsverbots
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wonach eine sachgrundlose Befristung unzulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, ist eingeschränkt anzuwenden: Eine "Zuvor-Beschäftigung" liegt im Sinne dieser Vorschrift nicht vor, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 [...]