Individualarbeitsrecht – Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht ein, den überlassenen Dienstwagen privat zu nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Der Arbeitnehmer kann nach § 275 Abs. 1 i.V.m. § 280 Abs. 1 Satz 1, § 283 Satz 1 BGB Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen, wenn ihm der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig entzieht. Die Gebrauchsüberlassung eines Pkw zur privaten Nutzung ist zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Damit ist sie regelmäßig nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt schuldet. Das ist für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr nach § 3 Abs. 1 EFZG besteht, nicht der Fall.

-BAG, Urt. v. 14.12.2010 – 9 AZR 631/09-

1 Kommentar zu “Individualarbeitsrecht – Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

  1. Ich habe mich gefragt, ob ich meinen Dienstwagen auch privat nutzen könnte. Ihren Ausführungen nach entspricht dies einem geldwerten Vorteil. Ich werde hierzu Rücksprache mit meinem Fachanwalt für Arbeitsrecht halten. Dann gehe ich dabei auf Nummer sicher und vermeide konträre Ergebnisse. Vielen Dank.

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