Bauträgervertrag – Bauträger oder Erwerber mit Anordnungsrecht: Wer ist Bauherr?
1. Wesentliche Eigenschaft für den Bauherrn ist, dass er den bestimmenden Einfluss über das gesamte Baugeschehen behält, für die wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens auf seinem Grundstück im Rahmen des vereinbarten Werklohns und sonstiger zu erwartender Kosten zu sorgen hat und das sog. Bauherrenrisiko trägt. 3. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei einem Verstoß gegen die [...]