Arbeitsrecht – Fristlose Kündigung bei Vertuschen eines Verkehrsunfalls

Wer seinem Arbeitgeber ein Fremdverschulden mit Fahrerflucht vortäuscht, um einen selbst verursachten Unfall mit dem Dienstfahrzeug zu vertuschen, muss selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn die Wahrheit herauskommt.

-LAG Sachsen, Urteil vom 28.04.2011 – 1 Sa 749/10-

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