Gesellschaftsrecht – Wenn nur der „Managing Partner“ einladen darf …
Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse. -BGH, Urt. v. 16.07.2024 - II ZR 100/23, nach ibr-