Öffentliches Baurecht – Kein gemeinsamer Bebauungsplan auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung!
1. Die Aufstellung eines gemeinsamen Bebauungsplans zweier Gemeinden auf der Grundlage einer bloßen Zweckvereinbarung lässt das BauGB nicht zu. 2. Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan scheidet nicht schon dann aus, wenn ein Vorhaben zugleich auch überörtliche Bedeutung hat. Ausschlaggebend ist allein, ob die Planung (jedenfalls auch) städtebauliche Zielsetzungen, d. h. örtliche Anknüpfungspunkte hat. 3. In § 3 [...]


