Bau- und Architektenrecht – Schwarzarbeit kann teuer werden
Etwaige vertragliche Schadensersatzansprüche gegen einen Dachdecker bei einem Dachstuhlbrand kommen nicht in Betracht, wenn es sich um sogenannte Schwarzarbeit handelt. Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG sind Verträge gemäß § 134 BGB nichtig, sodass aus diesen Verträgen beiderseits keine Ansprüche hergeleitet werden können. -LG Koblenz, Urt. v. 02.08.2021 - 1 [...]


