Öffentliches Baurecht – Tieffrequenter SchalI ist nicht gesundheitsgefährdend!
Die hessische Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie vom 17.12.2020 unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der RL 2001/42/EG (SUP-Richtlinie), da sie als rein norminterpretierende Verwaltungsvorschrift insbesondere nicht auf einer nach Art. 2 Buchst. a 2. Spiegelstrich der SUP-Richtlinie erforderlichen landes- oder bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage beruht. Der von Windenergieanlagen ausgehende tieffrequente Schall, einschließlich Infraschall, führt nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse - [...]