Mietrecht – Begründung mit vergleichbarem Mietspiegel: Flensburg ist nicht Kiel!
Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist. Der Verweis auf einen bestehenden Mietspiegel kann ausreichen, um den formalen Begründungsanforderungen des § 558a Abs. 1 BGB zu genügen - allerdings muss dieser Mietspiegel, auf den verwiesen wird, zur Begründung auch geeignet sein. Dies ist insbesondere dann nicht der [...]