Kein Markenschutz für Fürstentum Monaco
1. Das Fürstentum Monaco kann keinen Schutz der Marke MONACO in der Union beanspruchen. Nach dem Unionsrecht (Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26.02.2009 über die Gemeinschaftsmarke) können alle juristischen Personen einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beantragen, Gemeinschaftsmarkenschutz zu erhalten. Dies gilt somit auch für eine im Gebiet eines Drittstaats ansässige Gesellschaft, aber auch [...]