Kommunalrecht – Rats- und Ausschusssitzungen nur mit 3G-Nachweis
Ratsmitglieder dürfen derzeit nur mit Nachweis einer Immunisierung oder Testung an Rats- und Ausschusssitzungen ihrer Gemeinde teilnehmen. Rats- und Ausschusssitzungen sind Veranstaltungen im Sinne der Coronaschutzverordnung, an denen grundsätzlich nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen dürfen. Das Infektionsschutzgesetz bietet eine hinreichende, dem Parlamentsvorbehalt genügende gesetzliche Grundlage. Die Beschränkung des Zugangs kommunaler Mandatsträger zu Rats- [...]