Öffentliches Baurecht – 50 Jahre nichts unternommen: Abwehranspruch verwirkt
Wird eine möglicherweise zu hohe Nachbargarage mehr als 50 Jahre lang nicht beanstandet, sind mögliche Abwehransprüche verwirkt. -OVG Niedersachsen, Beschl. v. 29.04.2026 - 1 LA 47/25, nach IBR-


