Öffentliches Baurecht – Abstandsflächenvorschriften in Baden-Württemberg sind nachbarschützend!
Regelungsgegenstand der Privilegierungsvorschrift des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO-BW ist allein die Abstandsflächentiefe. Daher ist kein Raum für ein „Hineinziehen“ der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Prüfung dieser Vorschrift. Die sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 LBO-BW [...]


