Deutsches Datenschutzrecht ist auch dann anwendbar, wenn die Daten zwar auf nichteuropäischen Servern gespeichert sind aber in Deutschland abgerufen werden können und sollen. Wird ein Internetforum im eigenen unternehmerischen Interesse betrieben, ist der Betreiber eine für die Übermittlung der Daten verantwortliche Stelle. Gegen ihn kann sich damit ein Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von über sein Internetforum abrufbaren Äußerungen, welche personenbezogene Daten enthalten, richten. Allerdings kann er diesem Anspruch entgegenhalten, der Verfasser des Forenbeitrages habe in Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne von § 28 Abs.2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Nr.2 u.3 Bundesdatenschutzgesetz (BSDSG) gehandelt. Das setzt allerdings voraus, dass der Verfasser des Beitrages die Daten bei Erörterung eines Themas von öffentlichem Interesses genutzt hat. Außerdem dürfen der (öffentlichen) Mitteilung dieser Daten keine berechtigten Interessen des Betroffenen entgegen stehen.

-OLG Hamburg 02.08.2011 – 7 U 134/10-