Das LKW-Durchfahrverbot im Bereich der Kattenturmer Heerstraße (B 6) in Bremen wurde ausgesetzt. Die von der Straßenbaubehörde angestellten Entlastungsberechnungen (Lärmschutz) konnte das Fahrverbot nicht tragen. Die Anordnung des Amtes für Straßen und Verkehr war offensichtlich Rechtswidrigkeit. Die das Fahrverbot anordnenden Verkehrsschilder sind bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu entfernen; die LKW ab 7,0 t dürfen wieder durch die Kattenturmer Heerstraße fahren.

-VG Bremen, Beschl. v. 11.03.2010-5 V 1838/09-