Vergaberecht – Kein Aufstückeln einheitlicher öffentlicher Bauaufträge

Wird die Sanierung eines Gebäudes in drei einzelne Verträge aufgeteilt, so ist der Gesamtwert dieser Verträge maßgeblich für die Frage, ob die Sanierung öffentlich ausgeschrieben werden muss.

-EuGH, Urt. v. 15.03.2012 – Rs. C-574/10-

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