Wird die Sanierung eines Gebäudes in drei einzelne Verträge aufgeteilt, so ist der Gesamtwert dieser Verträge maßgeblich für die Frage, ob die Sanierung öffentlich ausgeschrieben werden muss.
-EuGH, Urt. v. 15.03.2012 – Rs. C-574/10-
Wird die Sanierung eines Gebäudes in drei einzelne Verträge aufgeteilt, so ist der Gesamtwert dieser Verträge maßgeblich für die Frage, ob die Sanierung öffentlich ausgeschrieben werden muss.
-EuGH, Urt. v. 15.03.2012 – Rs. C-574/10-