Vergaberecht – Keine nachträgliche Abänderung von Eignungsnachweisen

1. Gibt ein Einzelunternehmen ein Angebot ab, ist es nicht ohne Weiteres zulässig, sich für einen geforderten Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren auf Umsätze dritter Unternehmen zu berufen.

2. Eine Abänderung einmal eingereichter Eignungsnachweise ist in der Regel nicht zulässig.

-OLG München, Urt. v. 15.03.2012 – Verg 2/12-

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