Steuerrecht – Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

Die Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, ist steuerpflichtig.

-BFH, Urt. v. 10.02.2010 – XI R 49/07-

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